
Gesetzlicher Rahmen
Bei der Entwicklung und Produktion von Scheinwerfern und Signalleuchten sind die verschiedensten, sich manchmal widersprechenden, gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Diese ergeben sich aus den weltweit unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Prinzipiell werden in diesen Gesetzen folgende Anforderungen an die Scheinwerfer und Signalleuchten gestellt:
- Mindestforderungen an die mechanische Langzeitbeständigkeit gegen Umwelteinflüsse wie z.B. Vibration, Temperaturschwankungen, Dichtheit, Korrosion und die Vergilbung durch Sonneneinstrahlung werden festgelegt, um die Funktion der Scheinwerfer über längere Zeit zu gewährleisten
- EMV Anforderungen an die elektronischen Komponenten des gesamten Scheinwerfersystems werden gestellt, damit keine Störstrahlung emittiert oder immitiert wird
- Europäische Fußgängerschutzgesetze stellen Anforderungen an die Form und Konstruktion von Scheinwerfern (Mindestaußenradien von 2,5mm - gegen Verletzungen für Außenkanten, Knautschfähigkeit bei Zusammenprall) wohingegen die USA Anforderungen an die Stabilität stellen (nach Pendelschlagtest muss die Funktion der Leuchte erhalten bleiben)
- Der Anbau, die Lichtfarbe des emittierten Lichts und die Einschaltbedingungen der verschiedenen Leuchten und Scheinwerfer sind festgelegt, um eine charakteristische Erkennbarkeit der Fahrzeuge und Funktionen zu garantieren.
Abhängig davon ob es sich um einen Scheinwerfer oder eine Signalleuchte handelt, werden folgende Anforderungen an das Licht gestellt:
- Scheinwerfer (wie Abblend- und Nebelscheinwerfer) müssen die Fahrbahn ausreichend beleuchten, dürfen aber gleichzeitig den Gegenverkehr nicht blenden und müssen trotzdem die Erkennbarkeit von Verkehrstafeln gewährleisten
- Signalleuchten (wie Fahrtrichtungsanzeiger, Begrenzungsleuchte, Rückleuchte und Tagfahrleuchte) geben den anderen Verkehrsteilnehmern Signale über Position, Größe und Anwesenheit (z.b. Begrenzungsleuchte und spezielles Tagfahrlicht) oder über Bewegungsänderungen (Fahrtrichtungsanzeiger oder Rückfahrleuchte)
All diese Anforderungen werden durch unabhängige Prüfinstitute in Amerika (FMVSS, CMVSS), Europa (ECE) und Asien (CCC, Taiwan, Indien) getestet und anschließend am Produkt mittels genormter Beschriftung gekennzeichnet.
Dabei ist es notwendig in internationalen Gremien mitzuarbeiten, um die neuesten Änderungen und Entwicklungen bereits zu berücksichtigen. Die wichtigsten bevorstehenden Änderungen betreffen im Moment die Einführung von Voll-LED Scheinwerfern und die Umsetzung von intelligentem adaptiven Fernlicht. Diese Umsetzung soll den Gegenverkehr automatisch erkennen und die Reichweite der Beleuchtung so anpassen, bis der Gegenverkehr nicht mehr geblendet wird, und gleichzeitig die eigene Fahrbahn maximal ausgeleuchtet werden kann.
Patente und der gesetzliche Schutz
Unsere technisch-juristisch orientierte Patentabteilung arbeitet eng mit der Produktentwicklung zusammen und ist in den gesamten Innovationsprozess systematisch eingebunden.
ZKW besitzt 74 Patentfamilien von erteilten oder beantragten Patenten im Bereich Elektronik, Lichttechnik, Mechanik und LED-Technologie.
Diese Zahl beweist recht eindrucksvoll, dass wir bei der Entwicklung
von Scheinwerfern und Leuchten zu den Besten der Branche zählen.
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